Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Abschluss des Reisevertrages
Die Buchung einer Reise kann entweder über das Online-Buchungsformular oder per E-Mail erfolgen. Nach Eingang der Buchung bestätigt der Reiseveranstalter den Erhalt unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt jedoch noch keine verbindliche Annahme des Buchungsauftrags dar. Mit der Buchung unterbreitet der Kunde dem Reiseveranstalter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages. Dieses Angebot basiert auf der Reisebeschreibung sowie den ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters, sofern diese dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden.Orts- und Hotelprospekte oder Ausschreibungen im Internet, die nicht vom Reiseveranstalter erstellt wurden, sind nicht Bestandteil des Reisevertrages und begründen keine Leistungspflichten, es sei denn, sie werden ausdrücklich und schriftlich mit dem Kunden vereinbart. Der Kunde übernimmt die Verantwortung für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, die sich auch auf Mitreisende erstrecken, sofern er dies durch eine gesonderte und ausdrückliche Erklärung übernommen hat.Der Reisevertrag kommt durch die Annahmeerklärung des Reiseveranstalters zustande. Diese bedarf keiner besonderen Form. Unverzüglich nach Vertragsschluss, spätestens jedoch bei Reisebeginn, erhält der Kunde eine schriftliche Reisebestätigung. Sollte die Buchung weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn erfolgen, ist der Reiseveranstalter nicht verpflichtet, eine schriftliche Bestätigung auszustellen.
2. Bezahlung
Mit der Reiseanmeldung wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtreisepreises fällig. Diese ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Die verbleibende Restzahlung muss spätestens 40 Tage vor Reisebeginn erfolgen, vorausgesetzt, die Reise kann nicht mehr aus den in Ziffer 8 aufgeführten Gründen storniert werden.Die Reiseunterlagen werden eine Woche vor Reisebeginn erstellt und nach vollständigem Zahlungseingang umgehend an den Kunden versandt. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung für die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht innerhalb der vereinbarten Fristen nach, ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach vorheriger Mahnung und unter Setzung einer Nachfrist, vom Reisevertrag zurückzutreten und dem Kunden Rücktrittskosten gemäß den Bestimmungen in Ziffer 5 in Rechnung zu stellen.
3. Leistungsumfang der Reise
Die angebotene Leistung umfasst:•Die Bereitstellung eines Porsche-Mietfahrzeugs durch einen externen Mietwagenanbieter.•Die Unterbringung von zwei Fahrern pro Fahrzeug in unterschiedlichen 5-Sterne-Hotels entlang der Reiseroute.•Die Verpflegung der Teilnehmer durch externe Dienstleister, bestehend aus:•Frühstück an jedem Morgen der Reise.•Mittagssnack inklusive Mineralwasser.•Abendessen inklusive Mineralwasser und zwei Softdrinks.Sämtliche weiteren Getränke, insbesondere alkoholische Getränke oder zusätzliche Softdrinks, sind von den Kunden direkt vor Ort auf eigene Kosten zu begleichen.Die Verpflegungsleistung beginnt mit einem Mittagssnack am ersten Tag der Reise und endet mit dem Mittagessen am letzten Reisetag.
4. Änderungen der Reise und Haftungsausschluss bei äußeren Umständen
Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, Änderungen im Reiseablauf oder bei einzelnen Reiseleistungen vorzunehmen, sofern diese aufgrund äußerer Umstände erforderlich sind. Hierzu zählen unter anderem, jedoch nicht ausschließlich, unvorhersehbare Ereignisse wie Wetteränderungen, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Streiks oder sonstige Ereignisse höherer Gewalt.Derartige Änderungen begründen keinen Anspruch des Kunden auf Preisminderung, Schadensersatz oder Rückerstattung des Reisepreises.Sollten einzelne Reiseleistungen aus oben genannten Gründen nicht wie geplant erbracht werden können, wird der Reiseveranstalter sich bemühen, gleichwertige Ersatzleistungen bereitzustellen. Ein Anspruch auf genau identische Ersatzleistungen besteht jedoch nicht.Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für wetterbedingte Beeinträchtigungen oder andere äußere Umstände, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen. Solche Umstände sind auch kein Grund für Preiserstattungen oder Vertragskündigungen durch den Kunden.
5. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn und Stornokosten
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter schriftlich an die nachfolgend angegebene Anschrift zu erklären.Im Falle eines Rücktritts oder bei Nichtantritt der Reise verliert der Reiseveranstalter seinen Anspruch auf den vollen Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, sofern der Rücktritt nicht durch ihn selbst zu verantworten ist oder es sich nicht um einen Fall höherer Gewalt handelt, eine angemessene Entschädigung für die bereits getroffenen Reisevorkehrungen und entstandenen Aufwendungen verlangen.Die Höhe der Entschädigung orientiert sich an der Nähe des Rücktrittszeitpunkts zum Reisebeginn und wird als prozentualer Anteil des Reisepreises pauschaliert berechnet. Dabei sind ersparte Aufwendungen und mögliche alternative Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigungshöhe ergibt sich wie folgt:•Bis 90 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises•89 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 65 % des Reisepreises•29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises•Ab 14 Tage vor Reisebeginn: 100 % des ReisepreisesDem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Reiseveranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die geforderte Pauschale entstanden ist.Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, anstelle der pauschalen Entschädigung eine höhere, konkret berechnete Entschädigung geltend zu machen. In diesem Fall wird der Reiseveranstalter den entstandenen Schaden unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und alternativer Verwendungen der Reiseleistungen konkret darlegen und belegen.Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt hiervon unberührt.
6. Umbuchungen
Falls der Kunde die Reise nicht antreten kann, bleibt die geleistete Anzahlung in Höhe von 50 % des Reisepreises für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem ursprünglich geplanten Reisebeginn als Guthaben für eine gleichwertige Reise bestehen. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Kunde eine neue Reise buchen. Nach Ablauf von zwei Jahren verfällt der Anspruch auf Rückerstattung oder Verwendung der Anzahlung.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm anzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen.
8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann der Reiseveranstalter bis 30 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
9. Kündigung wegen verhaltensbedingten Gründen
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Ein solches Verhalten umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, Gewaltanwendung, Beleidigungen, Drohungen oder andere Formen des respektlosen und unzumutbaren Verhaltens gegenüber dem Reiseveranstalter, anderen Reiseteilnehmern oder Dritten. In diesen Fällen kann der Reiseveranstalter den Kunden unmittelbar von der Reise ausschließen.Kündigt der Reiseveranstalter den Vertrag aus verhaltensbedingten Gründen, behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
10. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Die Kündigung des Reisevertrages richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere nach § 651j, der wie folgt lautet:1.Wird die Reise aufgrund von höherer Gewalt, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, haben sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende das Recht, den Vertrag nach dieser Vorschrift zu kündigen. 2.Im Falle einer Kündigung gemäß Absatz 1 gelten die Regelungen des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 Satz 1. Die zusätzlichen Kosten für die Rückbeförderung werden von beiden Parteien jeweils zur Hälfte getragen. Alle weiteren Mehrkosten trägt der Reisende.
11. Beschränkung der Haftung
Die Haftung des Reiseveranstalters für vertragliche Schäden, die keine Körperschäden betreffen, ist auf das Dreifache des Reisepreises begrenzt, sofern:a) der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Reiseveranstalter verursacht wurde, oderb) der Reiseveranstalter lediglich aufgrund eines Verschuldens eines Leistungsträgers für den Schaden haftet.Für Sachschäden, die aus einer deliktischen Haftung resultieren und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, gilt ebenfalls eine Begrenzung auf das Dreifache des Reisepreises. Diese maximale Haftungssumme bezieht sich jeweils auf jeden einzelnen Kunden und jede Reise. Ansprüche, die über diese Beschränkung hinausgehen und im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen stehen, bleiben unberührt.Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für Leistungsstörungen sowie für Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Fremdleistungen (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen oder Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- oder Zielort), sofern diese Leistungen in der Reisebeschreibung und der Buchungsbestätigung eindeutig als Fremdleistungen gekennzeichnet sind und der jeweilige Vertragspartner klar benannt wird, sodass der Kunde erkennt, dass sie nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.Ungeachtet dessen haftet der Reiseveranstalter:a) für Leistungen, die die Beförderung des Kunden vom angegebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise umfassen, undb) wenn ein Schaden des Kunden durch die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters verursacht wurde.
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Der Kunde muss Ansprüche aufgrund nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise geltend machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend ausschließlich gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend genannten Anschrift erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Geltendmachung nur möglich, wenn der Kunde nachweislich ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war.Ansprüche des Kunden gemäß §§ 651c bis 651f BGB, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen und durch vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln des Reiseveranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, verjähren nach zwei Jahren. Gleiches gilt für Ansprüche auf Ersatz anderer Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Reiseveranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstanden sind.Übrige Ansprüche gemäß §§ 651c bis 651f BGB verjähren nach einem Jahr. Befinden sich der Kunde und der Reiseveranstalter in Verhandlungen über einen Anspruch oder die diesem zugrunde liegenden Umstände, so wird die Verjährung gehemmt, bis eine der Parteien die Fortführung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt jedoch frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reiseveranstalter informiert Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, vor Vertragsabschluss über die geltenden Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie über etwaige Änderungen vor Reisebeginn. Für Reisende mit einer anderen Staatsangehörigkeit erteilt das zuständige Konsulat entsprechende Auskünfte. Grundlage der Informationen ist, dass keine besonderen Umstände in der Person des Kunden oder der Mitreisenden vorliegen (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit oder Staatenlosigkeit).Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich frühzeitig über weiterführende Maßnahmen zum Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen zu informieren und gegebenenfalls ärztlichen Rat einzuholen. Dazu wird auf allgemeine Auskünfte von Gesundheitsämtern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verwiesen.Der Kunde trägt die Verantwortung für das rechtzeitige Beschaffen und Mitführen aller notwendigen Reisedokumente, für eventuell erforderliche Impfungen sowie für die Einhaltung von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die durch das Nichtbefolgen dieser Vorschriften entstehen, wie beispielsweise Rücktrittskosten, trägt der Kunde selbst. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter den Kunden nicht, unzureichend oder fehlerhaft informiert hat.Beauftragt der Kunde den Reiseveranstalter mit der Beantragung notwendiger Visa, haftet dieser nicht für die rechtzeitige Erteilung oder den fristgerechten Zugang der Dokumente durch die zuständigen diplomatischen Vertretungen, es sei denn, der Reiseveranstalter hat seine Pflichten schuldhaft verletzt.
14. Körperliche Anforderungen
Die Informationen zu den körperlichen Anforderungen werden nach bestem Wissen bereitgestellt. Eine Garantie hierfür kann jedoch nicht übernommen werden, da diese Einschätzungen sowohl subjektiv variieren können als auch durch äußere Faktoren wie insbesondere Wetterbedingungen erheblich beeinflusst werden.
15. Datenschutz
Die im Rahmen der Reise erfassten personenbezogenen Daten der Reiseteilnehmer werden ausschließlich für die Durchführung der Reise sowie zur Kundenbetreuung verwendet. Dazu wird eine Teilnehmerliste erstellt, die Namen, Vornamen, Zustiegsort und, soweit bekannt, den Wohnort der Mitreisenden enthält. Diese Liste wird vor Reisebeginn allen Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Sollten Sie nicht in die Liste aufgenommen werden wollen, können Sie dies dem Reiseveranstalter entweder direkt bei der Buchung oder nach Erhalt der Buchungsbestätigung gesondert mitteilen.
16. Gültigkeiten
Sämtliche Angaben auf diesen Seiten über Leistungen, Programme, Termine, Preise und Reisebedingungen entsprechen dem Stand bei Veröffentlichung (01.Dezember 2024).
17. Rechtswahl
Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter gilt ausschließlich deutsches Recht. Dies erstreckt sich auf das gesamte Rechtsverhältnis. Sollte bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Frage der Haftung nicht deutsches Recht zugrunde gelegt werden, so bleibt deutsches Recht dennoch für die Rechtsfolgen maßgeblich. Dies betrifft, insbesondere die Art, den Umfang und die Höhe der Ansprüche des Kunden.
18. Gerichtsstand
Der Reiseveranstalter kann nur an seinem Firmensitz verklagt werden. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich. Bei Kunden oder Vertragspartnern des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sind, ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt der Sitz des Reiseveranstalters als vereinbarter Gerichtsstand.Diese Regelungen gelten nicht,a) wenn zwingende Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag anwendbar sind, etwas anderes zugunsten des Kunden vorschreiben, oderb) wenn nicht abdingbare Vorschriften im EU-Mitgliedstaat des Kunden, die auf den Reisevertrag anzuwenden sind, für den Kunden günstiger sind als die nachstehenden oder die entsprechenden deutschen Regelungen.
19. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages, einschließlich dieser Reisebedingungen, berührt nicht die Gültigkeit des gesamten Reisevertrages.
20. Reiseveranstalter
Die auf der Website www.adrenalina-experience.de veröffentlichten Reisen werden von der Adrenalina Experience GmbH veranstaltet.
21. Verwendung von Foto- und Filmaufnahmen
Während unserer Reisen können Foto- und Filmaufnahmen erstellt werden, die Teilnehmer und Aktivitäten dokumentieren. Mit der Buchung der Reise erklären Sie sich damit einverstanden, dass diese Aufnahmen von der Adrenalina Experience GmbH für Marketing- und Werbezwecke, einschließlich der Veröffentlichung auf Social-Media-Plattformen, unserer Website, sowie auf dem YouTube-Kanal “Adrenalina Experience”, genutzt werden dürfen. Die Nutzung erfolgt ausschließlich in einem positiven und werbewirksamen Kontext. Sollten Sie einer Veröffentlichung Ihrer Person nicht zustimmen, bitten wir um eine schriftliche Mitteilung vor Reisebeginn.
24. Allgemeine Infos:
Die Kunden sind verantwortlich für die Auswahl ihrer eigenen Mobilfunk Pakete und Internetanbieter. Es wird dringend empfohlen, ein Paket mit mindestens 6 Gigabyte für die Reise auszuwählen. Zusätzlich wird ein Swiss-Paket benötigt. Ein Europäischer Führerschein ist erforderlich, und es werden keine Rabatte gewährt. Eine Kreditkarte mit einem Kreditlimit von 2.500 Euro muss verfügbar sein, da die Fahrzeuge ohne diese nicht bereitgestellt werden. Der Dresscode ist tagsüber leger und abends elegant. Das Porsche-System unterstützt Apple CarPlay. Ein Erste-Hilfe-Kit und ein Reisekatalog werden mit jedem an die Kunden übergebenen Fahrzeug bereitgestellt. Die durchschnittlichen Temperaturen für die Monate April, Mai und Juni betragen 14 °C, 20 °C und 25 °C.
Adrenalina Experience GmbH i.G
Salamanderplatz 70806 Kornwestheim
Vertreten durch: Jan Luca Tilsner